AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der JC SPOTLIGHT UG  (haftungsbeschränkt)
(nachfolgend JC Spotlight UG oder JC Spotlight genannt)


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen auch im Rahmen von Seminaren, Vorträgen, Lehrgängen, Schulungen, Workshops und Kursen (im Folgenden “Veranstaltungen” genannt) für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits, die Leistung an Sie vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch Sie als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung Ihrer eigenen AGB.
1.3. Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über zu erbringende Leistungen der JC Spotlight U.G., und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall schriftlich der ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
2. Anmeldung, Beratung, Leistungspflichten und Vertragsschluss
2.1. Sie können sich schriftlich, per Onlineformular oder per Fax für unsere Veranstaltungen anmelden. Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt für uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
2.2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit der JC Spotlight U.G. kommen nur und erst dann zustande, durch unsere Bestätigung Ihrer Anmeldung oder wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben. Diese Bestätigung der Anmeldung erfolgt spätestens binnen zweier Wochen nach Eingang der Anmeldung E-Mail, Fax oder Post. Wird die Veranstaltung durchgeführt, ohne dass Ihnen vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Veranstaltung zustande.
2.3. Die JC Spotlight U.G. bietet eine kostenpflichtige persönliche, telefonische bzw. Online-Beratung an und Erstgespräche, aus welchen ein unverbindliches Angebot erfolgen kann. Bei dieser Beratung wird eine Beratungsdauer von 60 Minuten veranschlagt und mit 35€ (exkl. MwSt.) durch den Interessenten, an die JC Spotlight U.G., honoriert. Sollte die veranschlagte Beratungsdauer überschritten werden, so zählen jede angefangene halbe Stunde (30 Minuten) zu je 17,50€ (exkl. MwSt.). Die JC Spotlight U.G. legt gemeinsam mit dem Interessenten einen, vorher vereinbarten Termin (persönlich, telefonisch oder Skype), fest. Sofern der Interessent nicht an dem Termin teilnehmen kann bzw. nicht erscheint oder nicht erreichbar ist, trägt er die Kosten des Honorars. Das Honorar wird von dem Interessenten per Banküberweisung binnen 7 Tage nach Rechnungsstellung durch die JC Spotlight U.G. fällig. Das Beratungshonorar wird bei einer Auftragsbestätigung durch die JC Spotlight U.G. erlassen. Die JC Spotlight U.G. sichert dem Interessenten absolute Diskretion zu. Alle Informationen aus der Beratung werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht sowie dem Bundesdatenschutzgesetz. Die JC Spotlight U.G. erbringt im Rahmen der persönlichen, Telefon- und Onlineberatung Leistungen im Bereich Marketing, Vertrieb und Events. Wird die Beratung auf Wunsch des Interessenten vorzeitig beendet, gilt die Beratung als abgeschlossen. Die Restzeit verfällt, eine Rückerstattung des Honorars erfolgt nicht. Wird ein vereinbarter Beratungstermin von dem Interessenten nicht eingehalten, verfällt der Beratungsanspruch, es sei denn er wird 24 Stunden vorher abgesagt. Sollte die JC Spotlight U.G. einen festen Termin nicht einhalten können, erhält der Interessent einen Ersatztermin. Bei technischen Defekten, wie Abbruch der Verbindung legt der Interessent den Hörer auf. Die JC Spotlight U.G. versucht danach 3-mal eine neue Verbindung zum Interessenten aufzubauen. Gelingt das nicht erhält der Interessent von der JC Spotlight U.G. eine E-Mail mit einem neuen Gesprächstermin. Ist eine Verbindung aus anderen technischen Gründen dauerhaft nicht möglich, obliegt es dem Interessenten, der JC Spotlight U.G. eine andere Festnetznummer für die Beratung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.
2.4. Es wird keine Haftung für jede mögliche Ungenauigkeit oder fehlende Information der Beratung und getroffene Entscheidungen des Interessenten, die auf der Grundlage der Beratung getroffen wurden, übernommen. Die JC Spotlight U.G. haftet ebenfalls nicht, wenn die Telefonberatung infolge höherer Gewalt, wegen technischer Probleme oder infolge sonstiger von der JC Spotlight U.G. nicht zu vertretender Vorkommnisse nicht zustande kommt oder unterbrochen wird.
2.5. Bei der Bezahlung der Beratung werden eventuell personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, etc.) an die JC Spotlight U.G übermittelt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind.
2.6. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Angebote sind unverbindlich.
2..7. Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
2.8. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
2.9. An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
2.10. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde uns dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.
2.11. Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen.
2.12. Von jedem realisierten Entwurf steht uns eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, in der Regel 10, zu.
2.13. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung und Produkt im Prospekt oder auf unserer Webseite unter www.jc-spotlight.com/events und www.jc-spotlight.com/Produkte Die in der Veranstaltungs- und Produktbeschreibung enthaltenen Angaben sind bindend.
2.14. Im Falle einer Vorausbuchung vor dem Erscheinen eines neuen Prospekts oder vor der Änderung der Veranstaltungs- und Produktbeschreibung auf unserer Webseite richtet sich der Inhalt der Leistung nicht nach der im Zeitpunkt der Buchung gültigen Veranstaltungsbeschreibung, sondern nach derjenigen die für die gebuchte Veranstaltung nunmehr maßgebend ist. Das gilt nur, wenn wir in der Auftragsbestätigung auf die neue Veranstaltungsbeschreibung hinweisen.
3. Auftragserteilung an Dritte
3.1.1. JC Spotlight U.G. ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.1.2. Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung JC Spotlight U.G. vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht der Agentur frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet.
3.1.3. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Agentur nicht. Die Agentur verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen und Produkten (außer Beratungsdienstleistungen), welche sich an Verbraucher richten, verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.1.2. Alle Vergütungen welche sich nicht an Verbraucher richten, verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.1.3. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sofern notwendig, wird sie am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
4.1.4. Die Zahlung der angefragten bzw. gebuchten Dienstleistungen, welche durch die JC Spotlight U.G. oder durch sie beauftragte Dritte, bestätigt wurde, sind in Höhe von 50% des Zahlbetrages sofort nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig.
4.1.5. Die Zahlung der erbrachten Dienstleistungen, durch die JC Spotlight U.G. oder durch sie beauftragte Dritte, sind nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig. Wurden die erbrachten Dienstleistungen nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, so ist die JC Spotlight U.G. berechtigt das Mahnverfahren sofort an ein Inkassobüro abzugeben. Die Kosten für Mahn- und Bearbeitungsgebühren trägt der Kunde.
4.1.6. Die Zahlung der Teilnahmegebühren an einem Event ist nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
4.1.7. In der Gebühr nicht inbegriffen sind Ihre Reisekosten sowie Ihre Aufwendungen für Verpflegung und Übernachtung.
4.1.8. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Das Honorar beläuft sich auf einen Nettowert von 75€.
5. Zahlungen
5.1.1. Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme unserer Leistungen durch unsere Kunden.
5.1.2. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.1.3. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
5.1.4. Es wird nur die Zahlungsart: „Rechnung“ entgegengenommen
5.1.5. Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5,0 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht uns eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
5.1.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche der JC Spotlight U.G. aufzurechnen. Eine Ausnahme bildet der Sachverhalt, dass die Forderungen des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
5.1.7. Eigentumsvorbehalt – Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum.
6. Nutzungsrechte
6.1.1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er uns übergibt, zustehen.
6.1.2. Wir räumen den Kunden an den von uns erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
6.1.3. Eine weitergehende Nutzung als in den Nutzungsrechten Pkt. 2 beschrieben, ist unzulässig. Unseren Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
6.1.4. Jede Verwertung der von uns erstellten Leistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
6.1.5. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von uns dem Kunden eingeräumt werden, sind uns mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
6.1.6. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.
7. Widerrufsrecht von Events
7.1.1. Das Widerrufsrecht bei Events ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eingeschränkt, da es sich um Dienstleistungen handelt, die innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Wir räumen Ihnen ein Widerrufsrecht bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ein. Wenn Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird bei Tagesveranstaltungen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro und bei mehrtägigen Veranstaltungen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro/ je Veranstaltungstag fällig. Ab dem 13. Kalendertag ist der volle Veranstaltungspreis zu bezahlen.
7.1.2. Die Stornierung müssen Sie in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite erklären.
7.1.3. Besteht kein Widerrufsrecht über ein mit dem Tagungshotel geschlossenen Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, können Sie die Zimmerreservierung nur im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotelbetreibers stornieren.
8. Stornierungskosten für Dienstleistungen (außer Events)
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Agentur unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Mitwirkungspflicht der Kunden
9.1.1. Unsere Kunden haben uns bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist.
9.1.2. Sofern unsere Kunden zur Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind uns diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.
9.1.3. Unsere Kunden stellen sicher, dass wir zur Nutzung der uns übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind.
Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.
10. Fristen und Termine
10.1.1. Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit unseren Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden.
10.1.2. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung.
10.1.3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
10.1.4. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und – sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen – vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.
10.1.5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die JC Spotlight U.G. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
11. Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Wir werden Sie selbstverständlich unverzüglich hierüber informieren und bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstatten. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.
12. Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
13. Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
13.1.1. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.
13.1.2. Teilnehmer, die wiederholt den Ablauf der Veranstaltung und die Gruppendynamik stören, sich nicht an die Vorschriften des Referenten halten, die Veranstaltung zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können von uns ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist trotzdem der volle Veranstaltungspreis zu bezahlen.
13.1.3. Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn Sie sich zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befinden oder befunden haben, sind wir berechtigt, Sie von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
14. Mängel
14.1. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
14.1.1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
14.1.2. Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
14.1.3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
14.1.4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
14.1.5. Gesetzliche Rückgriffs-Ansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs-Anspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer Mängel 1.4 entsprechend.
14.2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
14.2.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: “Schutzrechte”) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:
14.2.2. Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer Mängel 1. entsprechend.
14.2.3. Vorbehaltlich des Absatzes Haftung sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
14.2.4. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in dem Absatz Haftung genannten Haftungsfälle vorliegt.
14.2.5. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 12 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
14.2.6. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Absatz Haftung.
14.2.7. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
15. Urheberrechte sowie Audio- und Videoaufnahmen
15.1.1. Die Veranstaltungsunterlagen und die Präsentationen im Rahmen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Video- und Audioaufnahmen, Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie deren Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns zulässig.
15.1.2. Bei Veranstaltungen werden zum Teil Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen durch unsere Mitarbeiter oder durch eine dazu berechtigte Person gemacht. Mit der Veranstaltungsteilnahme erteilen Sie die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde. Sie haben aber das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen. In diesem Falle müssen Sie aber mit einem Ausschluss von der Veranstaltung rechnen. Ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich. Im Zweifelsfall bitten wir Sie im Vorfeld Kontakt mit uns aufnehmen, ob und in welchem Umfang Aufnahmen geplant sind.
16. Impressum und Referenz
16.1. Die JC Spotlight U.G. kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
16.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten der Agentur im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.
17. Haftung
17.1.1. Sofern wir für geplante Veranstaltungen einen qualifizierte Referenten auswählen. Ist die JC Spotlight U.G. für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungsunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Ziels übernehmen wir keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Veranstaltungsinhalten entstehen sollten.
17.1.2. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
17.1.3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angebotenen Veranstaltungen kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen sind.
17.1.4. Die Tiefe des sich Einlassens auf Prozesse der Selbsterfahrung und – Veränderung bestimmen Sie selbst.
17.1.5. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend “Schadensersatzansprüche”) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertraut.
17.1.6. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
17.1.7. Eine Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
17.1.8. JC Spotlight U.G. haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Arbeiten. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
17.1.9. Mit der finalen Abnahme der Werke übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
18. Anwendbares Recht
18.1.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
18.1.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
19. Abwerbungsverbot
Unsere Kunden sind sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit uns als auch ein Jahr nach ihrer Beendigung nicht berechtigt, unsere Mitarbeiter abzuwerben oder ohne unsere Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der betreffende Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00€ zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
20. Salvatorische Klausel und Teilunwirksamkeit
20.1.1. Falls sich in diesen Regeln enthaltene Vorschriften als illegal oder undurchführbar erweisen, werden sie aus den Regeln entfernt und alle anderen Vorschriften gelten weiter und werden nicht von der Entfernung beeinflusst.
20.1.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.
20.1.3. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien den Sitz der JC Spotlight U.G. als ausschließlichen Gerichtsstand – es sei denn, es wird etwas anderes durch die JC Spotlight U.G. bestimmt
21. Datenerfassung, Datenspeicherung und Weitergabe
Ich bin mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Kontakdaten durch das Unternehmen JC Spotlight zu Kontakt Zwecken einverstanden: Zur Einholung weiterer Informationen aber auch zur Kontaktierung telefonisch und schriftlich (per Brief, Telefon und E-Mail) um einen persönlichen Termin zu vereinabren, Einladungen für Events, Aktionen und Neuerungen zu erhalten . Meine Kontaktdaten dürfen auch an Partnerunternhmen von JC Spotlight weitergegeben werden, sofern es sich um berufliche Angebote handelt. Diese Einwilligung kann ich auch in Teilen jederzeit widerrufen.
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